RECHTSANWALT JENS JAHN
Herr Rechtsanwalt Jens Jahn ist durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Diese Bezeichnung wurde aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verliehen.
Zudem hat Rechtsanwalt Jens Jahn die Fachanwaltsausbildung für den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht erfolgreich absolviert an der Hagen Law School. Die Vertiefung und Aktualisierung der Kenntnisse wird in regelmäßigen Fortbildungen vertieft.
RECHTSANWALT JENS JAHN
Herr Rechtsanwalt Jens Jahn ist durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet worden, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Diese Bezeichnung wurde aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verliehen.
Zudem hat Rechtsanwalt Jens Jahn die Fachanwaltsausbildung für den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht erfolgreich absolviert an der Hagen Law School. Die Vertiefung und Aktualisierung der Kenntnisse wird in regelmäßigen Fortbildungen vertieft.
ZUR PERSON
- 1981 in Bonn geboren
- Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und in Bonn
- 2006 1. Juristisches Staatsexamen
- 2009 2. Juristisches Staatsexamen
- 2009 Zulassung als Rechtsanwalt
- Seit 2015 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- 2015 Absolvent der Fachanwaltsausbildung Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Verheiratet, zwei Kinder
UNSERE PHILOSOPHIE
Im Mittelpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei steht die professionelle und umgehende Durchsetzung der individuellen Interessen der Mandantschaft.
Die Tätigkeit betrifft insbesondere die kompetente Beratung, die außergerichtliche Vertretung, die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. eine Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht und gegenüber Behörden sowie die anschließende Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Die gerichtliche Vertretung bezieht sich auf sämtliche Amts-, Arbeits- Sozial-, Finanz-, Verwaltungs-, Land- und Oberlandesgerichte der Bundesrepublik Deutschland.
KOSTEN
Die anwaltliche Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Der Gegenstandswert sowie Umfang, Schwierigkeit und Wichtigkeit der Angelegenheit für den Mandanten sind maßgeblich für den Honoraranspruch.
Zudem besteht die Möglichkeit, das anwaltliche Honorar im Rahmen einer zu treffenden Vergütungsvereinbarung vertraglich zu regeln.
MITGLIEDSCHAFTEN UND ZERTIFIKATE
Freundlichkeit
Wir nehmen Sie und Ihr Anliegen ernst und sind wertschätzend im Umgang miteinander
Professionalität
Wir gehen jedem Anliegen mit der gebührenden Professionalität nach, egal aus welchem Bereich
Zuverlässigkeit
Auf uns können Sie sich verlassen: wir halten unsere Zusagen, egal ob mündlich oder schriftlich
Alles aus einer Hand
Sie haben nur einen Ansprechpartner: wir begleiten Sie vom Anfang bis Ende Ihres Anliegens